Ratgeber
Umzugskosten von der Steuer absetzen: Tipps für Österreich (Arbeitnehmerveranlagung)
Aktualisiert am 20.07.2026
TL;DR: Kurzantwort zu Umzugskosten und Steuer
- Beruflicher Umzug: Wenn der Umzug (z.B. nach Wien) zwingend beruflich veranlasst ist, können die Kosten als Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung abgesetzt werden.
- Private Umzüge: Privat veranlasste Übersiedlungen sind steuerlich leider nicht absetzbar (keine außergewöhnliche Belastung).
- Voraussetzungen: Eine deutliche Fahrzeitersparnis zum Arbeitsplatz oder der Arbeitgeber fordert den Umzug.
- Absetzbare Kosten: Spedition, Miete für Transporter, Packmaterial, Maklerprovisionen und teils Reisekosten.
Ein Umzug kann das Haushaltsbudget stark belasten. Viele Österreicher fragen sich daher: Lassen sich die Kosten für die Umzugsfirma, das Verpackungsmaterial oder den Transporter bei der nächsten Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) vom Finanzamt zurückholen? In diesem Guide klären wir, was das österreichische Steuerrecht dazu sagt.
Wann sind Umzugskosten steuerlich absetzbar?
Die entscheidende Frage lautet: War der Umzug beruflich oder privat veranlasst? Das österreichische Finanzamt ist hier sehr streng.
1. Der beruflich veranlasste Umzug (Werbungskosten)
Ein Umzug gilt als beruflich veranlasst, wenn Sie beispielsweise:
- Den Arbeitsplatz wechseln: Sie treten eine neue Stelle an, die so weit vom alten Wohnort entfernt ist, dass ein Pendeln unzumutbar ist.
- Vom Arbeitgeber versetzt werden: Ihr Unternehmen verlegt den Standort und Sie müssen mitziehen.
- Deutliche Fahrzeitersparnis: Auch ohne Jobwechsel kann ein Umzug beruflich veranlasst sein, wenn sich Ihre tägliche Wegzeit zur Arbeit durch den Umzug drastisch verkürzt (in der Regel spricht das Finanzamt von einer Ersparnis von mindestens einer Stunde pro Tag).
In diesen Fällen können Sie die Ausgaben für den Umzug in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
2. Der private Umzug
Ziehen Sie um, weil Sie eine größere Wohnung für die Familie brauchen, mit dem Partner zusammenziehen oder einfach eine schönere Umgebung suchen? Dann handelt es sich um reine Privatsache. Private Umzugskosten können in Österreich nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.
Welche Kosten werden vom Finanzamt anerkannt?
Wenn die berufliche Veranlassung gegeben ist, können Sie eine Vielzahl an Positionen geltend machen. Heben Sie zwingend alle Rechnungen und Belege auf!
Absetzbar sind unter anderem:
- Kosten für die Umzugsfirma: Die Rechnung für ein professionelles Umzugsunternehmen (wie Sicher Team).
- Miet-Transporter: Kosten für Leihwagen und den dafür getankten Treibstoff.
- Verpackungsmaterial: Umzugskartons, Luftpolsterfolie, Klebeband.
- Maklergebühren: Provisionen für die Vermittlung der neuen Mietwohnung.
- Reisekosten: Fahrt- und Übernachtungskosten (Taggelder) am Umzugstag.
Hinweis: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Umzugskostenpauschale zahlt, dürfen Sie beim Finanzamt natürlich nur jene Kosten geltend machen, die diesen Zuschuss übersteigen.
Wichtig: Das Finanzamt fordert Beweise
Das Finanzamt prüft Umzugskosten oft sehr genau. Bereiten Sie sich darauf vor, die berufliche Notwendigkeit belegen zu können. Das können sein:
- Der neue Dienstvertrag.
- Ein Versetzungsschreiben des Arbeitgebers.
- Die Bestätigung über die Kündigung der alten Wohnung aufgrund des Jobwechsels.
- Ausdrucke von Routenplanern, die die Fahrzeitersparnis dokumentieren.
Fazit: Mit professioneller Rechnung auf der sicheren Seite
Egal ob beruflich oder privat: Ein professioneller Umzug spart Zeit und Nerven. Besonders bei beruflich bedingten Übersiedlungen ist es wichtig, eine korrekte, detaillierte Rechnung für das Finanzamt vorlegen zu können. Pfuscharbeit ohne Beleg hilft Ihnen steuerlich nicht weiter!
Planen Sie einen beruflich bedingten Umzug in Wien oder ganz Österreich? Vertrauen Sie auf das Sicher Team. Wir erstellen Ihnen gerne ein transparentes Angebot und eine finanzamtskonforme Rechnung für Ihre Übersiedlung.
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